SVP Nidwalden kritisiert das Bundesrecht und unterstützt die kantonale Schadensbegrenzung

Die SVP Nidwalden hat ihre Stellungnahme zur kantonalen Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht eingereicht. Hintergrund ist, dass ab März 2027 die ersten Personen mit Schutzstatus S automatisch eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Ohne kantonale Regelung würden diese Personen direkt in die ordentliche Sozialhilfe der Gemeinden wechseln, was zu massiv höheren Kosten und einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen rückkehrorientierten Aufenthaltsstatus führen würde.
Die SVP Nidwalden kritisiert die bundesrechtliche Systematik des Schutzstatus S klar, insbesondere die automatische Erteilung der Aufenthaltsbewilligung B nach fünf Jahren und die damit verbundenen Fehlanreize. Gleichzeitig unterstützt sie die kantonale Vorlage ausdrücklich: Sie verhindert eine Kostenexplosion, schützt die Gemeinden und stellt die Gleichbehandlung mit Status F sicher. Der reduzierte Unterstützungsansatz von CHF 13.50 pro Tag bleibt bestehen, die Zuständigkeit verbleibt beim Kanton, und die Finanzierung erfolgt solidarisch über den bestehenden Flüchtlingspool.
Die „Nein“-Antworten im Vernehmlassungsformular sind als Kritik am fehlerhaften Bundesrahmen zu verstehen – nicht als Ablehnung der kantonalen Lösung. Die Teilrevision ist eine notwendige und sachgerechte Schadensbegrenzung, damit Nidwalden nicht die finanziellen Folgen einer bundesrechtlich falsch konstruierten Systematik tragen muss.
Anbei finden Sie unsere Medienmitteilung sowie unsere Stellungnahme im Online Vernehmlassungssystem.
