2026.NWBD.41: Teilrevision Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz)
Die SVP Nidwalden unterstützt die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes und befürwortet die Verlängerung der Frist zur Anpassung der kommunalen Nutzungsplanungen bis zum 1. Januar 2030. Die Vorlage ist aus ihrer Sicht notwendig, um ein Baumoratorium und damit verbundene wirtschaftliche sowie rechtliche Nachteile für Gemeinden, Grundeigentümer und Gewerbe zu verhindern. Verzögerungen entstehen oft durch laufende Beschwerdeverfahren, die nicht im Einflussbereich der Gemeinden liegen. Deshalb ist es sachgerecht, dass der Regierungsrat die Frist gemeindeweise um maximal zwei Jahre verlängern kann, sofern solche Verfahren eine rechtzeitige Genehmigung verunmöglichen. Diese Möglichkeit soll jedoch klar eine Ausnahme bleiben.
Die SVP Nidwalden erwartet, dass Gemeinden und Kanton die offenen Arbeiten mit hoher Priorität vorantreiben und der Regierungsrat den Prozess eng begleitet. Für Bauwillige und Investoren braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und effiziente, praxisnahe Verfahren ohne zusätzliche Bürokratie. Im Fall Dallenwil sollen die gutgeheissenen Anträge der Gemeindeversammlung sorgfältig geprüft und in die überarbeitete Vorlage aufgenommen werden. Insgesamt erachtet die SVP die Teilrevision als zweckmässig, um unnötige Schäden zu verhindern und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Lesen Sie hier unsere Vernehmlassungsantwort:
Teilrevision Planungs- und Baugesetz (BPG) -Vernehmlassungsantwort SVP NW