Klartext: Baustelle Baugesetz

Liebe Nidwaldnerinnen, Liebe Nidwaldner
Mich beschäftigt die Fristverlängerung der Teilrevision des «Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht». Aus rechtlicher Sicht können wir der Fristerstreckung zustimmen. Sie verhindert ein Baumoratorium und stellt sicher, dass Baugesuche weiterhin behandelt werden können. Doch politisch bleibt die Vorlage problematisch. Seit 2014 wird das Baugesetz immer wieder verschoben, zuletzt mit der Begründung, Beschwerden würden die «rechtzeitige, rechtskräftige Genehmigung verunmöglichen». Für Emmetten bedeutet das: Wir haben unsere Nutzungsplanung verabschiedet, Rückzonungen getragen und Beschwerden abgewehrt – trotzdem tritt das neue Recht nicht in Kraft.
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