2019.NWVD.16: Teilrevisionen kantonale und interkantonale Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung
Die Anpassungen aktualisieren veraltete Rechtsgrundlagen und bilden die seit langem bewährte Zusammenarbeit mit Obwalden im Vollzug formal korrekt ab, ohne neue Strukturen oder Kosten zu verursachen. Die gemeinsame Führung von RAV, Arbeitslosenkasse und Logistikstelle bleibt effizient und kostenschonend, während die neuen Vereinbarungen Rechtssicherheit und klare Zuständigkeiten schaffen. Die Aufhebung der alten Verordnung von 1984 ist konsequent, da deren Inhalte längst durch Bundesrecht ersetzt wurden. Insgesamt stärkt die Revision einen modernen, schlanken und bürgernahen Vollzug.
Die SVP Nidwalden unterstützt die Revision der kantonalen und interkantonalen Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung.
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