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Liebe Nidwaldnerinnen und Nidwaldner

Die Raumplanung regelt wichtige Fragen. Zum Beispiel: Was darf wo umgebaut werden? Und wie dürfen Bauten genutzt oder umgenutzt werden? Der Bund regelt den Rahmen. Die Kantone haben aber bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum. Nidwalden ist gerade daran, das neue Raumplanungsgesetz (RPG2) umzusetzen. Mein Landratskollege Beat Risi und ich sind überzeugt: Der Kanton Nidwalden sollte seinen Spielraum positiv nutzen. Es geht um ungenutzte Gebäude ausserhalb der Bauzone. Das neue Raumplanungsgesetz sieht eine «Abbruchprämie» vor. Darunter fallen auch Stallbauten, die direkt an ein Wohnhaus angegliedert sind. Solche ungenutzten Gebäude sollen nun mithilfe von Steuergeldern abgerissen werden. Das ist kaum nachvollziehbar. Viele Menschen suchen händeringend nach Wohnungen. Darum sollte man  ungenutzte Gebäude nicht einfach abreissen, sondern umnutzen, wo es sinnvoll ist. Ein Umbau kostet viel weniger Geld als ein Neubau. Genauso schafft man mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir fordern darum in unserem Vorstoss: Der Nidwaldner Regierungsrat soll bei der Raumplanung den kantonalen Spielraum nutzen. Überall dort, wo es sinnvoll ist.

2026.01.22 Klartext Peter Waser

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